Medizinproduktesicherheit

Sicherheit wird bei uns großgeschrieben

Das Medizinproduktegesetz und seine Nebengesetze stellen einige der wichtigsten Vorschriften im Gesundheitswesen dar. Explizite Kenntnisse in Bezug auf diese Vorschriften sind eine Hauptvoraussetzung für den sicheren Umgang mit Medizinprodukten.

Aus diesem Grunde übernimmt der Medizinproduktesicherheitsbeauftragte eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Koordinierung von Medizinprodukten in unseren Einrichtungen.

Die Aufgaben und Pflichten der/des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach § 6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber 
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Einrichtungen

Sie erreichen unsere Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter: 

Haus Margarete, Aachen-Forst: 
BeaufMPSicherheit-haus-margarete@vinzentinerinnen.de

St. Vinzenzhaus & Haus Luise, Bonn Bad-Godesberg:
BeaufMPSicherheit-vinzenzhaus-bonn@vinzentinerinnen.de

St. Vinzenzhaus & Haus Katharina Labouré, Köln-Brück:
BeaufMPSicherheit-vinzenzhaus-brueck@vinzentinerinnen.de

Herz-Jesu-Stift, Köln-Dünnwald:
BeaufMPSicherheit-herz-jesu-stift@vinzentinerinnen.de

St. Josefshaus, Mönchengladbach-Hardt:
BeaufMPSicherheit-st.josefshaus@vinzentinerinnen.de