| St. Josefshaus

Aktuelles Besuchskonzept St. Josefshaus Mönchengladbach

Folgend das aktualisierte Besuchskonzept gültig seit dem 01.10.2022


Terminvereinbarung / Ablauf / Organisation:

Besucher:innen werden gebeten, die Einrichtung bei vorhandenen Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung (Übelkeit, Erkältungssymptome, Fieber und Geschmacksverlust) hinweisen, nicht aufzusuchen.

Für ihren Besuch benötigen Besucher:innen einen Nachweis eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24h sein darf. Sie haben die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung, diesen in der Einrichtung vornehmen zu lassen. Alternativ ist für immunisierte Gäste eine, durch das Personal beaufsichtigte, Selbsttestung möglich. Bei Ablehnung ohne nachvollziehbare, medizinische Gründe, wird der Zutritt verweigert.

Bei positiver PoC-Testung informiert die Einrichtung, gemäß Testkonzept, das zuständige Gesundheitsamt. Positiv getestete Besucher:innen können erst nach erfolgter Bescheinigung eines negativen PCR-Tests, wieder Zugang zur Einrichtung erhalten. Eine Ausnahme gilt nur für den Besuch von Sterbefällen unter Beachtung der Hygienerichtlinie.


Hygiene:

In den Eingangsbereichen der Wohneinheiten hängen die Hygieneregeln aus.

Grundlage für die Hygieneregeln sind die jeweils geltenden Vorgaben nach §28b Infektionsgeschehen und aktuelle Infektionsereignisse.

Besucher:innen werden gebeten, die benutzte persönliche Schutzausrüstung in den vorgesehen Abwurfbehälter / Wäschesammler bei Beendigung des Besuches selbst zu entsorgen.


Abholungen mit Übernachtung bei Angehörigen:

Die Angehörigen werden bei der Abholung gebeten, sich an die allgemein gültigen hygienischen Richtlinien (Händewaschen, Niesetikette), die Abstandsregelung in der Öffentlichkeit sowie an die, zu diesem Zeitpunkt regional geltenden Regeln, für die Kontaktbeschränkungen zu halten.

Die Angehörigen werden darüber informiert, dass wenn sich während des Aufenthaltes in der Kernfamilie Erkältungssymptome entwickeln, oder Kontakte zu Erkrankten stattgefunden haben, umgehend die Einrichtung zu benachrichtigen ist. Die Rückkehr in die Einrichtung muss unter diesen Voraussetzungen neu geplant werden.

Bei Rückkehr in die Einrichtung nach Abwesenheit von 7 oder mehr Tagen:

Vor der Rückkehr in die Einrichtung findet ein telefonischer Kontakt statt.

Zur Rückkehr ist ein offizielles Testzertifikat (digital oder analog) eines negativen Schnelltests, nicht älter als 24h, erforderlich. Bei positivem Testergebnis kann keine direkte Wiederaufnahme erfolgen. Diese ist er nach einer negativen PCR Testung, bzw. nach erfolgter häuslicher Quarantäne möglich.