Aktuelle Besucherregelung für das St. Josefshaus Mönchengladbach Stand: 21.05.2020
Liebe Angehörige/Betreuer unserer BewohnerInnen in Mönchengladbach. Seit knapp zwei Wochen versuchen wir eine schrittweise Lockerung der Besuchsverbote in der aktuellen COVID19 Krise umzusetzen. Wir stehen hier im ständigen Austausch mit denen für uns zuständigen Behörden.
Ab Donnerstag, 21.05.2020 wird es möglich sein, neben der bereits bestehenden Regel, dass unsere Bewohner für maximal 2 Stunden täglich, Besuch von maximal 2 Personen pro Tag in seinem Zimmer empfangen darf, dass nun auch unser Gelände während der Besuchszeit verlassen werden darf.
Zusätzlich hierzu ist es möglich die Einrichtung für maximal 1 Nacht zu verlassen, um diese Zeit bei der Familie zu verbringen.
Bewohner, die bereits längere Zeit bei ihren Familien verbracht haben, können momentan ohne Testungen auf eine mögliche COVID19 Infektion zurück in unsere Einrichtungen kommen.
Bitte beachten Sie die weiterhin gültigen Regeln:
– Bitte melden Sie Ihre Besuche vorab telefonisch in der jeweiligen Einrichtung an
– Vor Betreten der Einrichtung erhalten Sie einen Mund-Nase-Schutz und einen Besucherkittel
– Sie werden gebeten sich vor und nach Ihrem Besuch die Hände zu desinfizieren
– Ein Mitarbeiter der Einrichtung durchläuft mit Ihnen ein Kurz-Screening
– Halten Sie in der Öffentlichkeit den Abstand von mindestens 1,50 Meter ein
– Tragen Sie in der Öffentlichkeit einen Mund-Nase-Schutz
– Bitte sorgen Sie dafür, dass sich auch unsere Bewohner an diese Regeln halten!
– Bitte halten Sie mögliche Sozialkontakte so gering wie möglich!
– Bitte meiden Sie Orte/Veranstaltungen mit hohem Publikumsverkehr (Zoos, Parks, Restaurants, usw.)
– Bei Rückkehr des Bewohners, nach Übernachtung in der Familie, wird ein Mitarbeiter ebenfalls ein Kurz-Screening vornehmen. Bitte seinen Sie hierbei behilflich und machen entsprechende Angaben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte jederzeit unter: 02161-569727