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Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Umsetzung zum 01.01.2020:

Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden.

Ziel ist die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung.

Hierfür wird die Eingliederungshilfe aus dem in Deutschland historisch gewachsenen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen zu lassen und die bestehende durch Verbesserungen in der Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe zu bremsen.

Im Zuge dessen werden die damit verbundenen vertraglichen Grundlagen der Bewohnerinnen u. Bewohner – in Zusammenarbeit mit den Angehörigen, Betreuern u. Vormundschaften, aber auch mit den Kostenträgern und Ämtern – aktualisiert und auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten und Grundlagen angepasst. Allseits wird daran zielstrebig und eifrig gearbeitet, so dass dem „Startschuss“ 01.01.2020 nichts im Wege stehen wird.