| Aktuelles, St. Josefshaus

Aktuelles Besuchskonzept im St. Josefshaus Mönchengladbach

Terminvereinbarung / Organisation:

  • Besuche sind möglichst 3 Tage vorher in den Wohnhäusern anzumelden
  • Hinsichtlich der Zahl der möglichen Besucher*innen gelten die jeweils abhängig von der 7 – Tage – Inzidenz im jeweiligen Kreis, bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt geltenden Regelungen für private Zusammenkünfte.
  • Besucher*innen dürfen sich in dieser Zeit, im privaten  Zimmer oder auf dem Außengelände unserer Einrichtung (Terrasse, Garten, Hof) aufhalten.
  • Besuche in den Gemeinschaftsbereichen der Etagen sind nicht gewünscht.
  • Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch und wird von den Mitarbeiter*innen im Outlook geplant.
  • Ein spontaner Besuch ohne Terminvereinbarung sollte aus organisatorischen Gründen unterbleiben.
  • Im Infektionsfall können Besuche nur stattfinden, wenn eine getrennte Unterbringung und Versorgung des Erkrankten möglich sind.  

Ablauf:

  • Die Besucher*in kommt zum vereinbarten Termin und meldet sich über die Klingelanlage an. Die Besucher*in wird im Eingangsbereich in Empfang genommen. Dort finden das Screening, und die Hygienebelehrung statt. (→ Formular des RKI, Infoblatt PoC -Antigentest). Die Besucher*innen werden über die Bedeutung der PoC – Testung informiert, und gebeten, sich testen zu lassen. Vollständig Geimpfte oder Genesene mit entsprechendem Nachweis sind von der Testpflicht befreit.
  • Die PoC -Testung findet in den entsprechenden hausspezifischen Räumlichkeiten statt.
  • Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass die Einrichtung bei vorhandenen Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung (Übelkeit, Erkältungssymptome, Fieber und Geschmacksverlust) hinweisen, nicht betreten werden darf.
  • Besucher*innen werden gebeten, sich vor Betreten und nach Verlassen des Wohnbereiches gründlich die Hände zu desinfizieren.
  • Besucher*innen werden vor jedem Besuch getestet, es sei denn, es liegt ein Nachweis über einen negativen Schnelltest vor, der jedoch nicht älter als 48h sein darf. Bei Ablehnung ohne nachvollziehbare, medizinische Gründe, wird der Zutritt verweigert.
  • Bei positiver PoC-Testung informiert die Einrichtung, gemäß Testkonzept, das zuständige Gesundheitsamt. Positiv getestete Besucher*innen können erst nach erfolgter Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, wieder Zugang zur Einrichtung erhalten. Eine Ausnahme gilt nur für den Besuch von Sterbefällen unter Beachtung der Hygienerichtlinien.
  • Bei negativem PoC-Antigentestwerden bedarfsweise Schutzkittel (bei engem Körperkontakt) und Mundnasenschutz ausgehändigt.
  • Am Ausgang oder im Besucher WC werden der Kittel und der Mundnasenschutz in den dafür vorgesehenen Behältern (Mülleimer / Wäschesammler) verworfen.

Hygiene:

  • Nach jedem Besuch werden die betroffenen Türklinken und evtl. weiteres Mobiliar gründlich desinfiziert.
  • In den Eingangsbereichen der Wohneinheiten hängen die Hygieneregeln aus.
  • Besucher*innen werden gebeten, die benutzte PSA (persönliche Schutzausrüstung) in den vorgesehen Abwurfbehälter / Wäschesammler bei Beendigung des Besuches selbst zu entsorgen.

Abholungen mit Übernachtung bei Angehörigen

Für die Abholung gilt:

  • Abholung in die Kernfamilie ist stundenweise, über Nacht oder für mehrere Tage möglich.
  • Die Angehörigen werden bei der Abholung gebeten, sich an die allgemein gültigen hygienischen Richtlinien (Händewaschen, Niesetikette), die Abstandsregelung in der Öffentlichkeit sowie an die zu diesem Zeitpunkt regional geltenden Regeln für die Kontaktbeschränkungen zu halten.
  • Die Angehörigen werden darüber informiert, dass wenn sich während des Aufenthaltes in der Kernfamilie Erkältungssymptome entwickeln, oder Kontakte zu Erkrankten stattgefunden haben, umgehend die Einrichtung zu benachrichtigen ist. Die Rückkehr in die Einrichtung muss unter diesen Voraussetzungen neu geplant werden.

Bei Rückkehr in die Einrichtung nach Abwesenheit von 4 oder mehr Tagen:

  • Vor der Rückkehr in die Einrichtung findet ein telefonischer Kontaktstatt, wenn Krankheitssymptome entstanden sind, oder Kontakte zu Erkrankten stattgefunden haben.
  • Bei Ankunft in der Einrichtung wird eine PoC-Testung durchgeführt. Bei positivem Testergebnis kann keine Wiederaufnahme erfolgen; das Gesundheitsamt wird informiert.

Sollten sich Erkältungssymptome in den darauffolgenden Tagen entwickeln:

  • Erfolgt eine erneute PoC – Antigentestung
  • Anlegen des Formulars Bewohner Symptome Sozialkontakte.
  • Information an die Einrichtungsleitung, die Hausleitung sowie die leitende Pflegefachkraft.
  • Information an den Hausarzt, oder je nach Schwere und Zeitpunkt an den ärztlichen Notdienst.